Werden Sie Teil

der Bürgerstiftung Hemmingen

Wir freuen uns sehr, dass Sie sich engagieren möchten!

Mit Ihrem finanziellen Beitrag – ob Spende oder Zustiftung -, Ihren ganz persönlichen Fähigkeiten und Ihrem Wissen, Ihren Erfahrungen oder Ideen sowie Ihrem persönlichen Einsatz – Sie tragen immer dazu bei, die vielfältige Projektarbeit und die dafür notwendige finanzielle Ausstattung der Bürgerstiftung Hemmingen nachhaltig zu sichern. Damit leisten Sie einen Beitrag für das Gemeinwesen in unserer Stadt. Ihr finanzieller Beitrag „arbeitet“ für eine gute Sache! Mit Ihrer Spende helfen Sie Projekte nachhaltig zu unterstützen. Die äußerst geringen Verwaltungskosten garantieren, dass Ihr Beitrag nahezu ungeschmälert in die Projektarbeit fließt. An dieser Stelle dankt die Bürgerstiftung Hemmingen allen bisherigen Spenderinnen und Spendern, die uns in den vergangenen Jahren neben den Stifterinnen und Stiftern mit Zeit oder finanziellem Einsatz unterstützt haben.
Jede Bürgerstiftung ist auf die Bereitschaft zum ehrenamtlichen Engagement ihrer Bürger angewiesen. Ihre Aufgaben sind vielfältig und umfangreich. Stiften Sie uns ihre Zeit und ihre individuellen Fähigkeiten, bringen Sie sich in unsere anspruchsvollen Projekte ein. Durch Ihre aktive ehrenamtliche Mitarbeit stiften Sie Zukunft.

Spenden fließen unmittelbar und zeitnah in unsere Projektarbeit. Spenden ergänzen die Erträge aus dem Stiftungskapital und tragen so zu einer besseren finanziellen Ausstattung unserer Projekte bei. Sie planen einen feierlichen Anlass, z. B. einen runden Geburtstag oder ein Jubiläum? Dann ermuntern Sie Ihre Gäste statt Geschenken eine Spende an die Bürgerstiftung Hemmingen zu leisten. Wir garantieren, dass die Spenden in unsere nachhaltigen Projekte fließen. Eine zweckgebundene Spende kommt einem konkreten Projekt zugute.

Ab einem Betrag von 250.000.-Euro können Sie unter dem Dach der Bürgerstiftung Hemmingen eine Treuhandstiftung gründen, die einen von Ihnen gewünschten Namen trägt. Der gestiftete Betrag bleibt erhalten und der Stiftungszweck wird aus den Erträgen des Stiftungskapitals erfüllt. Sie entscheiden, was gefördert wird und die Bürgerstiftung Hemmingen kümmert sich um die Formalitäten. So kommt möglichst viel Geld den Förderzwecken zugute.
  • Sie können sich das komplizierte Gründungsverfahren einer selbständigen Stiftung ersparen.
  • Die Bürgerstiftung Hemmingen sorgt dauerhaft für die nötige Infrastruktur, z.B. bei der Verwaltung der Treuhandstiftung.

Damit bleiben Ihre gute Tat und Ihr Name späteren Generationen erhalten. Diese Form des Stiftens wird häufig auch in testamentarischen Verfügungen oder Erbverträgen verwirklicht und ist auch in steuerlicher Hinsicht interessant. Wir zeigen Ihnen die konkreten Möglichkeiten auf und beraten Sie dazu gern. Eine Mustersatzung sowie einen Mustervertrag für eine Treuhandstiftung finden Sie hier:
THS Mustersatzung THS Mustervertrag

Ab einem Betrag von 50.000 Euro – einzubringen in das Grundstockvermögen der Bürgerstiftung Hemmingen – können Sie einen eigenständigen Fonds errichten, dessen Zweck ganz gezielt von Ihnen bestimmt wird. Der Fonds kann Ihren oder einen selbst gewählten Namen tragen. Die auf den Fonds entfallenen Erträge werden nur für die von Ihnen bestimmten Zwecke des Fonds verwendet. Vorteile:
  • Ihre gute Tat und Ihr Name bleiben auch späteren Generationen erhalten.
  • Ihr Fonds ist innerhalb unserer Bürgerstiftung Hemmingen installiert. Es entsteht kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand.

Mit einer Zustiftung werden Sie Stifterin oder Stifter und erwerben ab einem Betrag von 250 Euro bzw. bei Firmen 500 Euro die lebenslange Zugehörigkeit im Stifterforum. Sie können Ihren Stiftungsbeitrag auch in Raten ab 10 Euro monatlich einzahlen. Die Erträge Ihrer Zustiftung werden für gemeinnützige Projekte der Bürgerstiftung Hemmingen eingesetzt.
Stiftererklärung zum Download.

Da Stiftungen gemeinnützig sind, gelten die jeweiligen steuerlichen Bestimmungen zur Absetzung von Spenden und Zustiftungen. Über Spenden und Zustiftungen stellt die Bürgerstiftung Hemmingen Zuwendungsbestätigungen zur Vorlage beim Finanzamt aus. Spenden können bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte steuermindernd berücksichtigt werden. Beträge, die diese Obergrenze übersteigen, werden im Folgejahr abgesetzt. Spenden in den Vermögensstock der Bürgerstiftung sind Zustiftungen, die bis 1 Million Euro in zehn Jahren berücksichtigt werden. Auch bei der Erbschaftssteuer gibt es Vergünstigungen.

Engagieren auch Sie sich für unsere Stadt

Sind Sie auf der Suche nach einer ehrenamtlichen Tätigkeit, die zugleich Herausforderung als auch Erfüllung darstellt? Sprechen Sie uns an – gemeinsam mit Ihnen finden wir in der Bürgerstiftung eine Tätigkeit, die auf Ihre Interessen und Fähigkeiten abgestimmt ist. Stiften Sie Ihre Zeit und Ihre individuellen Kenntnisse und Fertigkeiten. …und erklären Sie uns Ihre Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit in einem oder mehreren unserer anspruchsvollen Projekte.
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