Mehr als 50 Zuhörer im Gemeindesaal

Die erste Veranstaltung der neuen Vortragsreihe der Bürgerstiftung Hemmingen (BSH) war ein voller Erfolg: Mehr als 50 Zuhörerinnen und Zuhörer lauschten im Gemeindesaal der Trinitatiskirche am Kirchdamm den beiden Referenten, die an einem Novemberabend viel Wissenswertes zum Thema „Richtig erben und vererben – Irrtümer im Erbrecht“ zum Besten gaben. Testamentsvollstrecker Thomas Voß von der Sparkasse Hannover sowie der hannoversche Rechtsanwalt und Notar Philip Beckmann garnierten ihre mit Schaubildern unterlegten Ausführungen mit zahlreichen Beispielen aus ihrer langjährigen Berufspraxis. Sie machten deutlich, dass „gut gemeint“ im Erbrecht nicht immer mit „gut gemacht“ einhergeht oder warum Vererbende wie Erben unter Umständen mit völlig unerwarteten Entwicklungen konfrontiert werden.

Die Besucherinnen und Besucher erfuhren, welche Vorteile ein vom Notar aufgesetztes Testament gegenüber einem handschriftlich im Schreibtisch verwahrten Dokument bietet – dass letzteres aber prinzipiell die gleiche Rechtskraft hat. Auch erzählten Voß und Beckmann, warum der Kneipenzettel eines verstorbenen Gastwirts vom Oberlandesgericht Oldenburg als Testament anerkannt wurde und weshalb man sich vor einem „Geierirrtum“ hüten soll – dem Irrtum nämlich, von seinen Eltern schon zu Lebzeiten einen Pflichtteil fordern zu können.
Die Zuhörerschaft stellte etliche Nachfragen – etwa zu den Tücken eines „Berliner Testaments“ oder zur Optimierung der Erbschaftssteuer – und zeigte sich dankbar für die vielen Tipps aus der Erbrechts-Praxis. Auch lobten die Gäste, dass die Bürgerstiftung allen Interessierten die von den beiden Experten verwendeten Schaubilder per E-Mail nach Hause übersendet.
Eingerahmt wurde die Veranstaltung durch zwei Beiträge von BSH-Vorstandsmitgliedern. Zu Beginn hatte der Vorsitzende Michael Akmann einen kurzen Abriss gegeben, welche grundsätzlichen Ziele die Hemminger Bürgerstiftung mithilfe ihrer 130 Stifter und Stifterinnen sowie den Kapitalerlösen aus dem Stiftungsvermögen von mehr als eine Million Euro verfolgt. Außerdem wies er darauf hin, dass die BSH im kommenden Jahr ihr 20-Jahr-Jubiläum mit einem Sommerfest feiern möchte; weiterhin soll 2026 – flankiert vom Kauf einer Fahrrad-Rikscha – das neue Projekt „Radeln ohne Alter“ aus der Taufe gehoben werden.

Zum Abschluss des Abends erläuterte Vorstandsmitglied Michael Sturhan, welche Vorteile ein Stiftungsfonds gegenüber einer klassischen Familienstiftung hat. Vermögenden Menschen, die Bleibendes hinterlassen wollen, bietet ein Zustiftungsvertrag – beispielsweise mit der Bürgerstiftung Hemmingen – den Vorteil, dass damit erheblich weniger Verwaltungsaufwand und deutlich weniger Kosten anfallen als bei der Gründung einer selbstständigen Stiftung privaten Rechts. Doch hochwillkomen bei einer Stiftung wie der BSH, so der Vorstand, seien auch Menschen, die Wertvolles anderer Art einbringen möchten: Lust und Zeit, sich ehrenamtlich zu betätigen und gemeinschaftlich Gutes zu bewirken.