Spenden fließen unmittelbar und zeitnah in unsere Projektarbeit. Spenden ergänzen die Erträge aus dem Stiftungskapital und tragen so zu einer besseren finanziellen Ausstattung unserer Projekte bei. Sie planen einen feierlichen Anlass, z. B. einen runden Geburtstag oder ein Jubiläum? Dann ermuntern Sie Ihre Gäste statt Geschenken eine Spende an die Bürgerstiftung Hemmingen zu leisten. Wir garantieren, dass die Spenden in unsere nachhaltigen Projekte fließen. Eine zweckgebundene Spende kommt einem konkreten Projekt zugute.
Damit bleiben Ihre gute Tat und Ihr Name späteren Generationen erhalten. Diese Form des Stiftens wird häufig auch in testamentarischen Verfügungen oder Erbverträgen verwirklicht und ist auch in steuerlicher Hinsicht interessant. Wir zeigen Ihnen die konkreten Möglichkeiten auf und beraten Sie dazu gern. Eine Mustersatzung sowie einen Mustervertrag für eine Treuhandstiftung finden Sie hier:
THS Mustersatzung THS Mustervertrag
Mit einer Zustiftung werden Sie Stifterin oder Stifter und erwerben ab einem Betrag von 250 Euro bzw. bei Firmen 500 Euro die lebenslange Zugehörigkeit im Stifterforum. Sie können Ihren Stiftungsbeitrag auch in Raten ab 10 Euro monatlich einzahlen. Die Erträge Ihrer Zustiftung werden für gemeinnützige Projekte der Bürgerstiftung Hemmingen eingesetzt.
Stiftererklärung zum Download.